Uni Marburg muss Studiengebühren zurückzahlen [Korrektur!]

Während man sich inzwischen sein BWL-Studium bei tchibo kaufen kann, verbuchen hessische Studiengebührengegner einen weiteren wichtigen Erfolg gegen die Kommerzialisierung von Bildung: Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Uni Marburg verpflichtet, die bisher einkassierten Studiengebühren einer klagenden Studentin die von ihr bereits gezahlten Gebühren zurückzuerstatten. Wie schon zuvor lautet die Begründung, dass das hessische Studienbeitragsgesetz nicht verfassungsgemäß ist. Warum die Rückzahlung nur für die Uni Marburg gilt, bleibt mir bisher jedoch schleierhaft.

[via hr-online]

[Anm.: Pardon für die Fehlinformation! Habe die Pressemeldung falsch interpretiert. Es bekommt also nur die Klägerin die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet!]

Kategorie: politisch | 6 Kommentare

6 Kommentare bisher

RSS Feed abonnieren oder TrackBack 'Uni Marburg muss Studiengebühren zurückzahlen [Korrektur!]'.

  1. 14. November 2007 um 00:58 Uhr

    flo sagt,

    neja, wo kein kläger, da kein richter, bzw. wo die kläger, da noch kein urteil. in puncto verfassungsklage wurde noch nicht entschieden – und da das leider nich vom verwaltungsgericht giessen entschieden wird, kann man den spruch nur als moralische unterstützung werten.
    ich frag mich, wie die uni die gebührn zurückzahlen wollte. soviel ich aus nicht verifizierter quelle gehört hab, wurde in erwartung der gebührnflut schon ordentlich investiert…

  2. 14. November 2007 um 08:58 Uhr

    Hoss sagt,

    In der Tat, das Urteil hebt zunächst nur die Stimmung und ist keine endgültige Entscheidung, sondern erstmal ein symbolischer Erfolg. Und wahrscheinlich wird sogar, langfristig gesehen, auch keine Entscheidung des Staatsgerichtshofs die Gebühren ein für allemal kippen können… Dennoch ist das Urteil ziemlich bemerkenswert, vor allem die daraus abgeleiteten Auflagen für die Uni.
    Wegen der Gültigkeit des Urteils wundere ich mich nur, weil schließlich nur eine Studentin und nicht die gesamte Marburger STudentenschaft geklagt hat – genauso wie in Gießen EIN Medizinstudent geklagt hat und nur ER vorläufig befreit wurde. Insofern müsste man sich eigentlich erstmal fragen, warum überhaupt alle Marburger Studenten vom Urteil betroffen sind, in einem zweiten Schritt aber auch, warum, wenn schon die Uni Marburg allen Studenten ihr Geld zurücküberweisen muss, das nicht auch für Gießen, Kassel, Frankfurt usw. gilt…

  3. 14. November 2007 um 20:25 Uhr

    flo sagt,

    häm, dat is wohl son juristischet jedöns. in dem Artikel steht ja nix über den genauen Inhalt der Klage der Studentin und mögliche Unterschiede zu der des Giessener Klägers. Vielleicht war die Giessener Klage lediglich bezogen auf die einzelne Gebührenforderung gegenüber dem Kläger. Na, however…
    Aber wieso könnte der Staatsgerichtshof das nichlangfristich kippen? Brauch man nich auch ne Zweidrittelmehrheit für verfassungsänderung in Hessen? Welche Kräfte unterstützen Gebühren denn noch?

  4. 15. November 2007 um 00:58 Uhr

    Hoss sagt,

    Artikel 123 Abs. 2 der Hessischen Verfassung sagt folgendes:
    “Eine Verfassungsänderung kommt dadurch zustande, daß der Landtag sie mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt und das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt.”
    Zwar würden SPD und Grüne als Gebührengegner einer möglichen Verfassungsänderung in die Parade fahren, die aber vonseiten des Parlaments durchgeboxt werden könnte, da die CDU schon alleine eine absolute Mehrheit innehat. die Sache mit der Volksabstimmung könnte jedoch schwieriger werden.
    Bleibt aber ohnehin erstmal durch den Staatsgerichtshof zu klären, ob die Gebühren tatsächlich quer zur Verfassung liegen. Falls dieser denn meint, dass Studiengebühren unzulässig sind, kann ich mir aber dennoch kaum vorstellen, dass Hessen auf lange Sicht eine gebührenfreie Insel bleibt, während rundherum munter kassiert wird. Das werden sich die anderen Länder kaum gefallen lassen. Und auch der weltweite Trend zeigt nunmal leider deutlich in Richtung Gebühren. Habe da keine konkrete Vorstellung, was passieren muss/wird. Aber Paragraphen sind ja generell sehr biegbar. Irgendwas wird man sich schon einfallen lassen…

  5. 15. November 2007 um 01:29 Uhr

    flo sagt,

    naja, in schleswig-holstein gibts doch auch keine! und im osten glaube ich auch nicht überall? tja, und wenn Gebührn in der Landesverfassung nach Meinung des Staatsgerichtshof nich drin sind… dann wird hessen bald zu bildungsoase! oder werde ich gerade opfer einer fatamorgana? diese volksabstimmungsregelung klingt zumindest fantastisch! die leute die motiviert sind, dafür abzustimmen, sind doch zu 90% dagegen.
    interessant wäre zu wissen, wer eigentlich die Richterposten im staatsgerichtshof besetzt (hat)?

  6. 15. November 2007 um 23:06 Uhr

    Hoss sagt,

    Wie sich das Gericht zusammensetzt und wer drin sitzt kann man hier herausfinden. Wie die Leute politisch gepolt sind weiß ich nicht. Was die Volksabstimmung angeht kann es natürlich (wie auch schon in der Vergangenheit) sein, dass man diese aus Kostengründen mit anderen hessenweiten Wahlen zusammenlegt und somit vorneweg einen höherer Anteil der “Mir kräie aach nix geschenkt”-Empörten und “wenns der Bildung zugute kommt find ichs gut”-Verwirrten teilnimmt. Aber das ist jetzt alles sehr spekulativ – genauso wie meine These von der Unausweichlichkeit von Studiengebühren. Ich mache das an der allgemein zu erkennenden Tendenz fest und bin einfach skeptisch gegenüber der ganzen Juristerei. Trotzdem hoffe ich natürlich, dass die “Bildungsoase Hessen” mehr ist als eine Fatamorgana…

Einen Kommentar schreiben

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

blogg.de-Archiv

Ältere Beiträge (Okt. 2003 - Nov. 2007) sind weiterhin zu finden unter hoss.blogg.de