Gerichtsurteil schränkt Meinungsaustausch im Internet ein
Wer in seinem Blog brisante, provozierende Beiträge veröffentlicht, muss Kommentare vor ihrer Veröffentlichung erst rechtlich prüfen! Das meint zumindest das Landgericht Hamburg. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem Journalisten und Blogger Stefan Niggemeier und der Callactive GmbH, die aufgrund eines anonymen Kommentars zu diesem Beitrag eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. Niggemeier hat den unzulässigen Kommentar zwar von sich aus sofort gelöscht, nachdem er ihn entdeckt hatte (gut 7 Stunden nachdem er abgegeben wurde). Doch das ging dem Gericht nicht weit genug: Kommentare müssten vorab geprüft werden, weil man bei solch provozierenden Beiträgen mit rechtswidrigen Kommentaren rechnen müsse!
Niggemeier will zu Recht in die Berufung gehen. Ich wünsche ihm dabei viel Erfolg! Denn setzt sich die Meinung der Hamburger Richter durch, wäre, wie Niggemeier selbst anmerkt, nicht weniger als die freie Diskussion im Internet in Gefahr. Es ist weder möglich, die Identität des Kommentators verlässlich zu prüfen, noch können Blogger oder Forumsbetreiber alle Beiträge von Außen stets auf ihre Rechtmäßigkeit kontrollieren. Daher würde letztendlich der Selbstzensur Vorschub geleistet – oder man ist gezwungen, die Möglichkeit zur Meinungsäußerung zu beschränken.
Dabei ist gerade das WWW ein Medium, das wie kein anderes Gedanken- und Meinungsaustausch ermöglicht und fördert. Dieser Austausch ist besonders bei brisanten Themen wichtig und fruchtbar. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass die kontroverse Diskussion eine tragende Säule der demokratischen Kultur, die mit solchen fragwürdigen Gerichtsurteilen ins Wanken gerät.
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6. Dezember 2007 um 23:58 Uhr
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