Das Verfassungsgericht bestätigt das Inzestverbot - Die Begründung für das Urteil ist allerdings fragwürdig
Ein junger Familienvater muss ins Gefängnis, weil er seine vier Kinder mit der falschen Frau gezeugt hat. Diese Frau ist seine Schwester, das Delikt lautet folglich Inzucht. Inzucht ist in Deutschland strafbar. Das hat vorgestern das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 392/07) bestätigt. Öffentliche Aufregung hat das nicht verursacht. Auch ohne Forsa-Umfrage kann man wohl mit Gewissheit sagen, dass ein Großteil der Republik eine sexuelle Beziehung zwischen Geschwistern abstoßend findet.
Nun hat das BvG aber natürlich keine geschmacklichen Urteile zu fällen, sondern eben juristische. Das jüngste ist jedoch ausgesprochen fragwürdig, denn die Begründung der höchstrichterlichen Entscheidung ist alles andere als logisch. Es ist beinahe erschreckend, auf welch dünner argumentativer Grundlage in Karlsruhe über Strafgesetze entschieden wird, die so drastische Folgen wie Freiheitsentzug (bis zu 2 Jahren!) nach sich ziehen können. Doch der Reihe nach.
Warum das Inzestverbot weiterhin rechtskräftig ist beantworten die Verfassungsrichter so [soweit nicht anders gekennzeichnet sind die Zitate aus dem Urteil entnommen]:
- Es ist wie es ist. So könnte man das Argument übersetzen, dass es sich beim Inzestverbot um eine “kulturgeschichtlich überlieferte und international weit verbreitete Verbotsnorm” handelt. König Hammurabi, die alten Germanen und Karl V. werden ausgegraben, um die Tradition dieser “Verbotsnorm” zu belegen. Dass das höchste deutsche Gericht sein Urteil damit begründet, dass ziemlich viele Menschen seit ziemlich langer Zeit genauso denken ist irgendwas zwischen peinlich und unfassbar.
- Das Gesetz greift nicht, wie der Kläger behauptet, in den tabuisierten Kernbereich privater Lebensgestaltung vor, denn: “Der Beischlaf zwischen Geschwistern betrifft nicht ausschließlich diese selbst, sondern kann in die Familie und die Gesellschaft hinein wirken und außerdem Folgen für aus der Verbindung hervorgehende Kinder haben.” (Pressemitteilung BvG). Vom Geschwisterinzest gehe eine “familien- und sozialschädliche Wirkung” aus, die “mit sozialwissenschaftlichen Methoden schwer von den Wirkungen anderer Einflüsse isolierbar und daher nicht ohne weiteres greifbar” ist. Kurz gesagt: Man kann die “familien- und sozialschädliche Wirkung” nicht beweisen. Das Gericht besteht trotzdem auf seinem Argument, dass es selbst als Mutmaßung entlarvt und setzt noch einen drauf: Man zählt über sechs Zeilen auf, mit welchen “negativen Auswirkungen” die Betroffenen rechnen müssen. Dazu gehören “Essstörungen”, “Suizidgedanken” sowie “Drogen- und Alkoholmissbrauch”. Im nächsten Satz geben die Richter allerdings erneut zu, dass diese Folgewirkungen nicht wissenschaftlich nachweisbar sind: “Die empirischen Studien, auf deren Auswertung diese Erkenntnisse beruhen, werden zwar im Gutachten als nicht repräsentativ [eigene Hervorhebung] bewertet; sie zeigen aber, dass der Gesetzgeber sich nicht außerhalb seines Einschätzungsspielraums bewegt, wenn er davon ausgeht, dass es bei Inzestverbindungen zwischen Geschwistern zu gravierenden familien- und sozialschädigenden Wirkungen kommen kann.” Auch dieses Argument ist somit völlig gehaltlos, da es nicht auf Fakten, sondern Behauptungen fußt. Ich sage nur: Peinlich bis unfassbar.
- Auch Argument drei hinkt gewaltig. Das BvG führt “eugenische Gesichtspunkte” an und verweist darauf, dass “die Gefahr erblicher Schädigungen nicht ausgeschlossen [eigene Hervorhebung] werden könne”. Erbkrankheiten könnten wahrscheinlicher sein wenn Geschwister Kinder zeugen, da sich rezessive Erbanlagen summieren. Erneut gibt es keine eindeutigen Belege, sondern lediglich Hinweise. Aber selbst wenn durch Inzucht tatsächlich die Gefahr steigt, dass Erbkrankheiten den Nachwuchs belasten, so liegt es nicht im Ermessen der Justiz inzestuösen Beischlaf zu verbieten. Man stelle sich nur vor, dass allen Menschen mit Erbkrankheiten verboten wird Kinder zu zeugen! Das wäre absurd und müsste wohl irgendwann damit enden, dass Paare ihre genetische Kompatibilität prüfen müssten, bevor sie unverhüteten Sex haben.
Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, warum Inzest strafbar bleiben muss, ist nicht überzeugend und entbehrt jeglicher Logik. Das höchste deutsche Gericht sollte Gesetze auf Grundlage von Fakten prüfen und bewerten. Das war im Inzest-Urteil nicht der Fall. Es wurde deutlich, dass der entsprechende § 173 Abs. 2 S. 2 StGB keiner juristischen Überprüfung standhält und in unzulässiger Weise in die Privatsphäre eingreift. Die Verfassungsrichter haben sich aber offensichtlich nicht getraut, dieses gesellschaftliche Tabu aufzuweichen und seine Entscheidung daher lieber mit fadenscheinigen Argumenten begründet. Besonders unverständlich scheint das Urteil wenn man bedenkt, dass neben dem Beischlaf alle anderen sexuellen Handlungen zwischen Geschwistern erlaubt sind und gleichgeschlechtliche sowie nicht leibliche Geschwister miteinander ohnehin anstellen können, was sie wollen.
Lob verdient an dieser Stelle allein der Verfassungsrichter Hassemer, der als einziger die Entscheidung seiner Kollegen nicht mittragen wollte. Auch Hassemer konnte der offiziellen Begründung nicht folgen und schreibt: “Es spricht viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat. Der Aufbau oder der Erhalt eines gesellschaftlichen Konsenses über Wertsetzungen aber kann nicht unmittelbares Ziel einer Strafnorm sein.”



18. March 2008 um 03:19 Uhr
florian sagt,
Dieser Mann muss wiederholt ins Gefängnis, er wird von seiner Frau und seinen Kindern getrennt und diese von ihm. Das Gericht unterstellt seinem Verhalten eine familien- und sozialschädliche Wirkung, welche es selbst mit diesem Urteil in kaum zu überbietendem Ausmass ausübt.
Diese angebliche Wirkung erinnert mich stark an ähnliche Unterstellungen gegenüber Homosexuellen, die man auch heute noch hin und wieder hören kann: Homosexualität sei ein erlernbares Fehlverhalten und ihre Akzeptanz habe daher eine verderbliche Wirkung auf Jugend und Kultur. Was für ein Zynismus gegenüber all den Schwulen, die in so intoleranten Lernumgebungen aufwuchsen, dass sie ihr Leben lang ihre Sexualität verleugnen und verstecken mussten. Das einzige was sie von ihrer Umgebung lernen konnten war der Zwiespalt aus Hass und Selbsthass, in den sie von ihr gestossen wurden.
Kaum zu unterbieten ist die eugenische Begründung. Wie das Gericht selbst bemerkt, ist dergleichen nicht bewiesen. Mit anderen Worten: es ist ein altes Märchen, in etwa wie dass man vom wichsen blind wird. Dagegen sind bereits heute die genetischen Ursachen für einige Erbkrankheiten, die massive geistige Behinderungen zur Folge haben, genau bekannt. Trägt ein Elternteil ein Huntington-Allel, beträgt die Wahrscheinlichkeit es zu vererben 50%, der Ausbruch der Krankheit nochmal 50%, also eine 25%ige Garantie auf eine lange, furchtbare, unheilbare Krankheit mit schwerster geistiger Behinderung, die immer tödlich endet - das ist eine miesere Quote als beim russischen Roulette. Trotzdem dürfen sich diese Menschen unbehelligt fortpflanzen.
Dieses Urteil ist unfassbar, aber es steht in guter Tradition: Homosexuelle wurden jahrzehntelang in der Bundesrepublik nicht anders behandelt. Hier hat sich die öffentliche Meinung gewandelt. Heute ist es eine empörte Nachricht wert, wenn eine drittklassige US-Abgeordnete behauptet, Homosexuelle seien eine grössere Gefahr als der Terrorismus: http://www.tagesschau.de/ausland/sallykern2.html
Als ob es selbstverständlich wäre, dass dies eine menschenverachtende, faschistische Überzeugung sei, ein Paradebeispiel von Intoleranz und Xenophobie. Das ist es aber noch nicht so lange. Vor vierzig Jahren wurden Schwule in Deutschland eingebuchtet, nur weil sie schwul waren - und nicht nur für ein paar Wochen. Sie wurden von ihren Nachbarn angezeigt, von ihren eigenen Eltern - und diese Vorgehensweise war Konsens. Dass Homosexualität so weit geduldet wird, dass sich schwule Politiker offen zu ihrer Natur bekennen können, ist erst seit wenigen Jahren der Fall.
Vergleicht man die internationale Gesetzgebung, wie das Gericht vorgibt es getan zu haben, so fände man für den juristischen Umgang mit Homosexualität genügend Rückhalt für lebenslange Freiheitsstrafen oder sogar Todesstrafe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Rechtsstatus-Homosexualitaet-Welt.png
Möchte man sich nicht mit solchen Dritte-Welt-Ländern und Gottesstaaten, sondern lieber an seinesgleichen messen, so ist diese angebliche internationale Norm des Inzests jedoch schwer zu entdecken, denn dieser ist in vielen solchen Ländern völlig strafffrei: z.B. in Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Japan, Schweden, und auch in Russland, China, Brasilien, Argentinien und der Türkei. Fragt sich also auf wen sich diese Norm eigentlich bezieht.
Wesentlich schwerwiegender als solche leichtfertig begangenen juristischen Irrtümer ist die dadurch erfolgte Aufwertung der Geisteshaltung, die dahintersteckt. Man kann unterscheiden zwischen einer öffentlichen und einer privaten Meinung. Die öffentliche Meinung wird zunehmend liberaler, aber ich fürchte die private Meinung ist wie eh und je ein fruchtbarer Grund für Intoleranz und Grausamkeit, und genau dieser Acker wird von diesem Urteil bedüngt. Anonyme und damit auf die private Meinung abzielende Befragungen zeigen unfassbare Verbreitungen von Fremdenfeindlichkeit; im Osten gibt die Mehrzahl der Befragten an, sich ein totalitäres System zu wünschen. Wie kann das sein? Nicht wenige Menschen können offensichtlich nichts mit dem bisschen Freiheit anfangen, das heute möglich ist. Eher erzeugt es eine latente Angst - um die eigene Identität, die hier plötzlich relativierbar wird. Denn diese Identität ist auf eine zeitgeistwillkürliche Sozialisierung gebaut und nicht auf Vernunft. Menschen halten an übernommenen Regeln und Vorstellungen so fest wie diese sie festhalten. Vielseitigkeit und Verhandelbarkeit sind ihren Augen Unordnung, Konkurrenz und Unsicherheit. Sie fühlen sich davon bedroht undihr Verstand macht dicht. Sie sind nicht an Einsicht in Dinge interessiert. Sie wollen nichts verstehen. Sie wollen nicht Dinge in Frage stellen. Diese Menschen sind in der Mehrheit, DAZU brauche ich keine Forsa-Umfrage mehr. Diese Menschen waren und sind die grösste Gefahr für Deutschland, ja - und sicherlich eine grössere als jeder Terrorismus.
Vor allem wenn sieben davon Bundesverfassungsrichter sind.
18. March 2008 um 12:15 Uhr
“Zeitgeistwillkürliche Sozialisierung statt Vernunft” - Leserkommentar zum Inzestverbot auf :::kHOSSmos::: sagt,
[…] letzten Beitrag über das Inzest-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Florian einen Kommentar geschrieben, den […]