Mindestlohn per Gerichtsurteil

Ich frage mich, wozu man über politisch verordnete Mindestlöhne streitet, wenn die nötige Gesetzesgrundlage längst geschaffen ist? Eine Angestellte des Textildiscounters KiK hat sich jedenfalls einen halbwegs akzeptablen Lohn erklagt:

Das Arbeitsgericht Dortmund findet 5,20 Euro Stundenlohn sittenwidrig - und verdonnert KiK dazu, den Verdienst einer Verkäuferin um 58 Prozent anzuheben. […] Angemessen seien mindestens 8,21 Euro, so das Gericht. (SpOn)

Kategorie: politisch

1 Kommentar bisher

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  1. 29. May 2008 um 22:24 Uhr

    flo sagt,

    die nötige gesetzesgrundlage ist eben nicht geschaffen, so dass ein arbeitgeber zu einem festgelegten mindestlohn verpflichtet wäre. diese klage hatte offensichtlich nur über den umweg der sittenwidrigkeit erfolg. was sittenwidrig ist und was nicht, liegt dann im ermessen des gerichts.

    5.20 - wie soll man davon leben?

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