Hessische Studiengebühren können vorerst doch nicht abgeschafft werden
Roland Koch will das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren nicht unterschreiben. Dass er das Gesetz politisch ablehnt war klar; dass er aber als Ministerpräsident seine notwendige Unterschrift aufgrund der angeblichen Verfassungswidrigkeit des verabschiedeten Gesetzestextes verweigert, kam vor allem für die rot-rot-grüne Opposition überraschend. Wie es scheint, ist den Gebührengegnern im Landtag ein schwerer formaler Fehler unterlaufen, denn - leider, leider: Der entscheidende Satz fehlt:
Im Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren fehlt ausgerechnet der Satz, der die Dauer der bisherigen Gebührenregelung beschränkt. “Der Studienbeitrag nach diesem Gesetz wird erstmals für das Wintersemester 2007/2008 und letztmals für das Sommersemester 2008 erhoben” lautete der Formulierungsvorschlag, den das Wissenschaftsministerium nach eigener Darstellung am 23. Mai an alle Fraktionen geschickte hatte. Damit sollte klargestellt werden, dass Studienbeiträge letztmals für das Sommersemester erhoben wurden. Bei Änderungen am Text des rot-grünen Gesetzes wurde die Formulierung nicht übernommen, aber auch keine andere mit derselben Aussage gewählt. Damit müssten die Studenten eigentlich weiterhin Gebühren bezahlen. Der Anspruch auf Darlehen zur Finanzierung der Gebühren ist aber bereits weggefallen. Damit verstießen Studiengebühren gegen die Landesverfassung. Die lässt Gebühren nur zu, wenn die wirtschaftliche Lage der Studenten oder ihrer Eltern das erlaubt. [hr]
Andrea Ypsilanti fragt zu Recht, warum sich Roland Koch nicht schon früher zu Wort gemeldet hat. Aber ich denke wir alle wissen warum. Wenn schon der Landtag sein schönes Gesetz kaputtstimmt, dann doch bitte mit Pauken und Trompeten, die den Begleitmarsch spielen zu einer Peinlichkeit par excellence. SPD, Grüne und Linke stehen dumm da und Roland Koch kann sich als großväterlicher Korrektor inszenieren, der sich genüsslich in der Diskreditierung seiner politischen Gegner baden kann.
Damit wird sich die endgültige Verabschiedung des (verfassungskonformen) Gesetzes wohl um einige Wochen verzögern. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben, denn stoppen kann die CDU die Abschaffung der Gebühren kaum noch.
Siehe auch:
FR-online, taz.de, Netzzeitung, FAZ.net.
[via]



6. June 2008 um 16:01 Uhr
‘Kochs Verweigerungshaltung war nicht gerechtfertigt’ auf :::kHOSSmos sagt,
[…] hätte das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren unterschreiben können - wenn er es denn gewollt hätte. Laut der Einschätzung des Juristen Bernhard Kempen von der Uni Frankfurt hätte der […]