Scheinpolitik mit Nebenwirkungen

Symbolische Politik ist so alt wie die Politik selbst. Sie ist eine logische Folge des menschlichen Kommunikationsverhaltens und als solche nicht per se unmoralisch weil unehrlich. Symbolische Politik verdichtet Informationen und setzt damit Zeichen, die durchaus spürbare Veränderungen nach sich ziehen können.

Angreifbar wird Symbolpolitik wenn sie keinerlei faktischen Bezug mehr hat, sich also auf das Zeichenhafte beschränkt. Wer symbolische Politik um des Symbols Willen betreibt, der muss sich den Vorwurf der Scheinpolitik gefallen lassen: Man tut so als ob, bzw. gibt vor etwas zu tun oder zu sein, wobei sich die Inszenierung im Symbolhaften erschöpft.

In der jüngsten Vergangenheit der deutschen Innenpolitik gibt es zwei Beispiele für lupenreine Scheinpolitik. Das erste betrifft den Zensurvorstoß von Ursula von der Leyen, die signalisieren will, dass sie sich mit vollem Einsatz gegen Kinderpornographie engagiert indem sie entsprechende Webseiten sperrt. Mit Ausnahme der pädophilen Konsumenten und Geschäftemacher kann Von der Leyen dabei auf die volle Zustimmung der Bürger zählen, schließlich zählt Kinderpornographie zu den widerlichsten und schwersten Verbrechen überhaupt. Leider nur ist die Internetsperre in sekundenschnelle einfach zu umgehen, sorgt das statt der Webseiten angezeigte Stoppschild gerade für die Kennzeichnung kinderpornographischer Inhalte und ist außerdem völlig undurchsichtig, wer wie entscheidet welche Inhalte zensiert werden. Der politische Vorstoß der inzwischen “Zensursula” genannten Ministerin ist demnach nicht nur wirkungslos (was die Zielführung betrifft), sondern greift auch empfindlich in die Grundrechte und das Recht auf Informationsfreiheit ein. Was bleibt ist also zum Einen der gewünschte oberflächliche Eindruck, die Familienministerin tue was gegen Kinderpornographie und zum Anderen die geplante Institutionalisierung einer Zensur des Internets, die weder Bürger noch Parlament kontrollieren können.

Das zweite Beispiel für Scheinpolitik ist kaum einen Tag alt: Der Vorstoß der Innenminister für ein Verbot von Killerspielen. Weil angeblich “durch Killerspiele die Hemmschwelle zur Gewalt sinkt” und weil “Amokläufer sich vor ihren Gewalttaten immer wieder mit solchen Spielen beschäftigt haben” (Innenminister Schünemann, Niedersachsen [SpOn]), plädieren die Minister kurzerhand für ein Verbot der entsprechenden Computerspiele. Einen belastbaren Beleg für einen kausalen Zusammenhang von “Killerspiele spielen” und “erhöhte Wahrscheinlichkeit Amok zu laufen” gibt es allerdings nicht. Gut begründet muss das Verbot gegen Killerspiele also offenbar nicht sein. Während ein paar Hunderttausend junge Gamer ohne starke Lobby keinen politischen Schaden verursachen können scheint der politische Gewinn durch das Verbot von gewalttätigen Computerspielen verlockend zu sein; schließlich kommt es gut an wenn man (vermeintlichen) Einsatz zur Verhinderung zukünftiger Amokläufe zeigt und haben gleichzeitig ohnehin viele Nicht-Gamer die brutale Daddelei im Verdacht, reale Gewaltausbrüche zu fördern.

In beiden Fällen verfehlen die politischen Vorstöße das selbsterklärte Ziel (Kinderpornographie bekämpfen bzw. Amokläufe verhindern). Stattdessen werden in beiden Fällen rechtliche “Kollateralschäden” in Kauf genommen. Die Zensur und das Verbot sind zwei Instrumente, die mit allergrößter Behutsamkeit eingesetzt werden müssen. Die Einschränkung von Freiheiten lässt sich nur dann rechtfertigen wenn damit andere, höherrangige Rechte geschützt werden.

Der Zweck heiligt also auch in der Gesetzgebung nicht die Mittel. Wenn das Mittel versagt und noch dazu gleichzeitig Bürgerrechte einschränkt, dann ist es unzulässig. Anders: Wenn die gewünschte Wirkung einer Freiheitseinschränkung nicht eintritt (Zensur von kinderpornographischen Webseiten lässt sich leicht aushebeln) und die unerwünschte Nebenwirkung gleichzeitig große Schäden verursacht (Nicht kontrollierbare Einschränkung der Informationsfreiheit), dann ist ein Gesetz verfassungswidrig.

Gesetze wie die genannten dürfen keine Mehrheiten finden. Wer Freiheiten einschränkt muss genau prüfen ob die jeweilige Maßnahme gerechtfertigt ist. Es kann nicht allein Aufgabe der Judikative sein, die Unzulässigkeit von rechtswidrigen Gesetzen festzustellen. Wer Gesetze macht bzw. vorschlägt darf sie nicht in symbolpolitischen Aktionen missbrauchen um seinen politischen Marktwert zu steigern, sondern sollte sie in voller Verantwortung gegenüber dem Grundgesetz erarbeiten. Bürgerrechte dürfen nicht leichtfertig eingeschränkt werden. Diese Einstellung sollte man von Familien- wie Innenministern erwarten dürfen.

Kategorie: künstlerisch | Keine Kommentare

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