Facebook: Über erschlichene “Likes” und das unerlaubte Sammeln von Nutzerdaten

Die meisten werden das schon einmal erlebt haben: Da klickt man bei Facebook auf einen Link, um sich irgendein interessant wirkendes Video anzuschauen, dass einer der FB-Freunde geliked hat und plötzlich wird der Link inkl. “like” automatisch auf die eigene Pinnwand geklatscht. Wie das technisch funktioniert könnt ihr hier lesen:

Dass das datenschutzrechtlich ein Problem ist, ahnt man schon. Was genau an der Sache stinkt und wie weit das Problem geht, liest man hier. Der Knackpunkt ist folgender:

“Durch die Einbindung des Codes für das Facebook Social Plugin in die eigene Webseite ermöglicht der Webseitenbetreiber Facebook zu erfahren, wann ein Facebook Mitglied seine Webseite besucht. Zudem erhält Facebook Daten über die Interaktion mit dem Plugin. Hierin könnte die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Webseitenbetreiber an Facebook im Sinne des § 3 Abs. 4 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) liegen. Diese Übermittlung wäre dann nur zulässig, wenn hierfür eine Erlaubnisnorm existiert oder der Nutzer eingewilligt hat, § 4 Abs. 1 BDSG. Ohne Einwilligung oder Erlaubnisnorm ist eine Übermittlung rechtswidrig und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 43 (2) Nr. 1 BDSG dar (bußgeldbewehrt bis 300.000 € gemäß § 43 (3) BDSG).” (thomashelbig.com) (siehe auch den Bericht auf Chip.de)

Vor kurzem gab es deswegen die erste Abmahnung. Ich werde jedenfalls erstmal auf FB keine externen Links klicken und das umständliche an- und abmelden wieder einführen.

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