Ein junger Familienvater muss ins Gefängnis, weil er seine vier Kinder mit der falschen Frau gezeugt hat. Diese Frau ist seine Schwester, das Delikt lautet folglich Inzucht. Inzucht ist in Deutschland strafbar. Das hat vorgestern das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 392/07) bestätigt. Öffentliche Aufregung hat das nicht verursacht. Auch ohne Forsa-Umfrage kann man wohl mit Gewissheit sagen, dass ein Großteil der Republik eine sexuelle Beziehung zwischen Geschwistern abstoßend findet.
Nun hat das BvG aber natürlich keine geschmacklichen Urteile zu fällen, sondern eben juristische. Das jüngste ist jedoch ausgesprochen fragwürdig, denn die Begründung der höchstrichterlichen Entscheidung ist alles andere als logisch. Es ist beinahe erschreckend, auf welch dünner argumentativer Grundlage in Karlsruhe über Strafgesetze entschieden wird, die so drastische Folgen wie Freiheitsentzug (bis zu 2 Jahren!) nach sich ziehen können. Doch der Reihe nach.
Warum das Inzestverbot weiterhin rechtskräftig ist beantworten die Verfassungsrichter so [soweit nicht anders gekennzeichnet sind die Zitate aus dem Urteil entnommen]:
- Es ist wie es ist. So könnte man das Argument übersetzen, dass es sich beim Inzestverbot um eine “kulturgeschichtlich überlieferte und international weit verbreitete Verbotsnorm” handelt. König Hammurabi, die alten Germanen und Karl V. werden ausgegraben, um die Tradition dieser “Verbotsnorm” zu belegen. Dass das höchste deutsche Gericht sein Urteil damit begründet, dass ziemlich viele Menschen seit ziemlich langer Zeit genauso denken ist irgendwas zwischen peinlich und unfassbar. Den ganzen Beitrag lesen »