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	<title>:::kHOSSmos &#187; Inzest</title>
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		<title>&#8220;Zeitgeistwillkürliche Sozialisierung statt Vernunft&#8221; &#8211; Leserkommentar zum Inzestverbot</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Mar 2008 11:15:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hoss</dc:creator>
				<category><![CDATA[politisch]]></category>
		<category><![CDATA[Inzest]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum letzten Beitrag über das Inzest-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Florian einen Kommentar geschrieben, den ich hiermit allerwärmstens zur Lektüre empfehlen möchte. Er zieht dabei einen Vergleich zur Schwulenfeindlichkeit und äußert sich treffend zur Geisteshaltung, die hinter dem Inzestverbot und anderen Irrtümern steht.
[Besten Dank!]
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum <a href="http://www.khossmos.org/index.php/2008/03/16/das-verfassungsgericht-bestatigt-das-inzestverbot-die-begrundung-fur-das-urteil-ist-allerdings-fragwurdig/">letzten Beitrag</a> über das <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html" target="_blank">Inzest-Urteil</a> des Bundesverfassungsgerichts hat Florian einen <a href="http://www.khossmos.org/index.php/2008/03/16/das-verfassungsgericht-bestatigt-das-inzestverbot-die-begrundung-fur-das-urteil-ist-allerdings-fragwurdig/#comments">Kommentar</a> geschrieben, den ich hiermit allerwärmstens zur Lektüre empfehlen möchte. Er zieht dabei einen Vergleich zur Schwulenfeindlichkeit und äußert sich treffend zur Geisteshaltung, die hinter dem Inzestverbot und anderen Irrtümern steht.</p>
<p>[Besten Dank!]</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Das Verfassungsgericht bestätigt das Inzestverbot &#8211; Die Begründung für das Urteil ist allerdings fragwürdig</title>
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		<pubDate>Sat, 15 Mar 2008 23:29:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hoss</dc:creator>
				<category><![CDATA[politisch]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Inzest]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein junger Familienvater muss ins Gefängnis, weil er seine vier Kinder mit der falschen Frau gezeugt hat. Diese Frau ist seine Schwester, das Delikt lautet folglich Inzucht. Inzucht ist in Deutschland strafbar. Das hat vorgestern das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 392/07) bestätigt. Öffentliche Aufregung hat das nicht verursacht. Auch ohne Forsa-Umfrage kann man wohl mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein junger Familienvater muss ins Gefängnis, weil er seine vier Kinder mit der falschen Frau gezeugt hat. Diese Frau ist seine Schwester, das Delikt lautet folglich Inzucht. Inzucht ist in Deutschland strafbar. Das hat vorgestern das Bundesverfassungsgericht (Az. <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html" target="_blank">2 BvR 392/07</a>) <a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,541179,00.html" target="_blank">bestätigt</a>. Öffentliche Aufregung hat das nicht verursacht. Auch ohne Forsa-Umfrage kann man wohl mit Gewissheit sagen, dass ein Großteil der Republik eine sexuelle Beziehung zwischen Geschwistern abstoßend findet.</p>
<p>Nun hat das BvG aber natürlich keine geschmacklichen Urteile zu fällen, sondern eben juristische. Das jüngste ist jedoch ausgesprochen fragwürdig, denn die Begründung der höchstrichterlichen Entscheidung ist alles andere als logisch. Es ist beinahe erschreckend, auf welch dünner argumentativer Grundlage in Karlsruhe über Strafgesetze entschieden wird, die so drastische Folgen wie Freiheitsentzug (bis zu 2 Jahren!) nach sich ziehen können. Doch der Reihe nach.</p>
<p>Warum das Inzestverbot weiterhin rechtskräftig ist beantworten die Verfassungsrichter so [soweit nicht anders gekennzeichnet sind die Zitate aus dem <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html" target="_blank">Urteil</a> entnommen]:</p>
<ol>
<li>Es ist wie es ist. So könnte man das Argument übersetzen, dass es sich beim Inzestverbot um eine &#8220;kulturgeschichtlich überlieferte und international weit verbreitete Verbotsnorm&#8221; handelt. König Hammurabi, die alten Germanen und Karl V. werden ausgegraben, um die Tradition dieser &#8220;Verbotsnorm&#8221; zu belegen. Dass das höchste deutsche Gericht sein Urteil damit begründet, dass ziemlich viele Menschen seit ziemlich langer Zeit genauso denken ist irgendwas zwischen peinlich und unfassbar.<span id="more-116"></span></li>
<li>Das Gesetz greift nicht, wie der Kläger behauptet, in den tabuisierten Kernbereich privater Lebensgestaltung vor, denn: &#8220;Der Beischlaf zwischen Geschwistern betrifft nicht ausschließlich diese selbst, sondern kann in die Familie und die Gesellschaft hinein wirken und außerdem Folgen für aus der Verbindung hervorgehende Kinder haben.&#8221; (<a href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-029.html" target="_blank">Pressemitteilung BvG</a>). Vom Geschwisterinzest gehe eine &#8220;familien- und sozialschädliche Wirkung&#8221; aus, die &#8220;mit sozialwissenschaftlichen Methoden schwer von den Wirkungen anderer Einflüsse isolierbar und daher nicht ohne weiteres greifbar&#8221; ist. Kurz gesagt: Man kann die &#8220;familien- und sozialschädliche Wirkung&#8221; nicht beweisen. Das Gericht besteht trotzdem auf seinem Argument, dass es selbst als Mutmaßung entlarvt und setzt noch einen drauf: Man zählt über sechs Zeilen auf, mit welchen &#8220;negativen Auswirkungen&#8221; die Betroffenen rechnen müssen. Dazu gehören &#8220;Essstörungen&#8221;, &#8220;Suizidgedanken&#8221; sowie &#8220;Drogen- und Alkoholmissbrauch&#8221;. Im nächsten Satz geben die Richter allerdings erneut zu, dass diese Folgewirkungen nicht wissenschaftlich nachweisbar sind: &#8220;Die empirischen Studien, auf deren Auswertung diese Erkenntnisse beruhen, werden zwar im Gutachten als <strong>nicht repräsentativ</strong> [eigene Hervorhebung] bewertet; sie zeigen aber, dass der Gesetzgeber sich nicht außerhalb seines Einschätzungsspielraums bewegt, wenn er davon ausgeht, dass es bei Inzestverbindungen zwischen Geschwistern zu gravierenden familien- und sozialschädigenden Wirkungen kommen kann.&#8221; Auch dieses Argument ist somit völlig gehaltlos, da es nicht auf Fakten, sondern Behauptungen fußt. Ich sage nur: Peinlich bis unfassbar.</li>
<li>Auch Argument drei hinkt gewaltig. Das BvG führt &#8220;eugenische Gesichtspunkte&#8221; an und verweist darauf, dass &#8220;die Gefahr erblicher Schädigungen <strong>nicht ausgeschlossen</strong> [eigene Hervorhebung] werden könne&#8221;. Erbkrankheiten könnten <strong>wahrscheinlicher</strong> sein wenn Geschwister Kinder zeugen, da sich rezessive Erbanlagen summieren. Erneut gibt es keine eindeutigen Belege, sondern lediglich Hinweise. Aber selbst wenn durch Inzucht tatsächlich die Gefahr steigt, dass Erbkrankheiten den Nachwuchs belasten, so liegt es nicht im Ermessen der Justiz inzestuösen Beischlaf zu verbieten. Man stelle sich nur vor, dass allen Menschen mit Erbkrankheiten verboten wird Kinder zu zeugen! Das wäre absurd und müsste wohl irgendwann damit enden, dass Paare ihre genetische Kompatibilität prüfen müssten, bevor sie unverhüteten Sex haben.</li>
</ol>
<p>Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, warum Inzest strafbar bleiben muss, ist nicht überzeugend und entbehrt jeglicher Logik. Das höchste deutsche Gericht sollte Gesetze auf Grundlage von Fakten prüfen und bewerten. Das war im Inzest-Urteil nicht der Fall. Es wurde deutlich, dass der entsprechende § 173 Abs. 2 S. 2 StGB keiner juristischen Überprüfung standhält und in unzulässiger Weise in die Privatsphäre eingreift. Die Verfassungsrichter haben sich aber offensichtlich nicht getraut, dieses gesellschaftliche Tabu aufzuweichen und seine Entscheidung daher lieber mit fadenscheinigen Argumenten begründet. Besonders unverständlich scheint das Urteil wenn man bedenkt, dass neben dem Beischlaf alle anderen sexuellen Handlungen zwischen Geschwistern erlaubt sind und gleichgeschlechtliche sowie nicht leibliche Geschwister miteinander ohnehin anstellen können, was sie wollen.</p>
<p>Lob verdient an dieser Stelle allein der Verfassungsrichter Hassemer, der als einziger die Entscheidung seiner Kollegen nicht mittragen wollte. Auch Hassemer konnte der offiziellen Begründung nicht folgen und <a href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-029.html" target="_blank">schreibt</a>: &#8220;Es spricht viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat. Der Aufbau oder der Erhalt eines gesellschaftlichen Konsenses über Wertsetzungen aber kann nicht unmittelbares Ziel einer Strafnorm sein.&#8221;</p>
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