2. Versuch: Hessische Studiengebühren sind passé

Nachdem sich die linken und rechten Parteien gegenseitig ordentlich abgewatscht haben hat der Wiesbadener Landtag es heute also doch noch geschafft die Studiengebühren abzuschaffen:

Die drei Parteien [SPD, Grünen und Linkspartei] stimmten am Dienstag im Landtag mit einer absoluten Mehrheit von 57 Abgeordneten für die Abschaffung der Studiengebühren. CDU und FDP votierten gegen den Gesetzentwurf von SPD und Grünen. Ministerpräsident Roland Koch (CDU) muss nach den Vorgaben der Landesverfassung das Gesetz nun unterschreiben. [hr-online]

Damit müssen nach diesem Sommersemester keine 500 Euro Gebühren mehr gezahlt werden. Echt jetzt - sagt zumindest Frau Ypsilanti.
Die Schmankerl der heutigen Debatte stellt hr-online bereit.

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‘Kochs Verweigerungshaltung war nicht gerechtfertigt’

Koch hätte das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren unterschreiben können - wenn er es denn gewollt hätte. Laut der Einschätzung des Juristen Bernhard Kempen von der Uni Frankfurt hätte der Ministerpräsident trotz der technischen Fehler grünes Licht für das Gesetz geben können, erklärte er im Hessenjournal. Fehler wie ihn der hessische Landtag begangen hat seien kein Einzelfall und werden im Regelfall durch die entsprechende Auslegung der Juristen und besonders der Gerichte nachträglich “ausgebessert”. Das Interview (Video) gibts nach dem Klick.

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Hessische Studiengebühren können vorerst doch nicht abgeschafft werden

Roland Koch will das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren nicht unterschreiben. Dass er das Gesetz politisch ablehnt war klar; dass er aber als Ministerpräsident seine notwendige Unterschrift aufgrund der angeblichen Verfassungswidrigkeit des verabschiedeten Gesetzestextes verweigert, kam vor allem für die rot-rot-grüne Opposition überraschend. Wie es scheint, ist den Gebührengegnern im Landtag ein schwerer formaler Fehler unterlaufen, denn - leider, leider: Der entscheidende Satz fehlt:

Im Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren fehlt ausgerechnet der Satz, der die Dauer der bisherigen Gebührenregelung beschränkt. “Der Studienbeitrag nach diesem Gesetz wird erstmals für das Wintersemester 2007/2008 und letztmals für das Sommersemester 2008 erhoben” lautete der Formulierungsvorschlag, den das Wissenschaftsministerium nach eigener Darstellung am 23. Mai an alle Fraktionen geschickte hatte. Damit sollte klargestellt werden, dass Studienbeiträge letztmals für das Sommersemester erhoben wurden. Bei Änderungen am Text des rot-grünen Gesetzes wurde die Formulierung nicht übernommen, aber auch keine andere mit derselben Aussage gewählt. Damit müssten die Studenten eigentlich weiterhin Gebühren bezahlen. Der Anspruch auf Darlehen zur Finanzierung der Gebühren ist aber bereits weggefallen. Damit verstießen Studiengebühren gegen die Landesverfassung. Die lässt Gebühren nur zu, wenn die wirtschaftliche Lage der Studenten oder ihrer Eltern das erlaubt. [hr]

Andrea Ypsilanti fragt zu Recht, warum sich Roland Koch nicht schon früher zu Wort gemeldet hat. Aber ich denke wir alle wissen warum. Wenn schon der Landtag sein schönes Gesetz kaputtstimmt, dann doch bitte mit Pauken und Trompeten, die den Begleitmarsch spielen zu einer Peinlichkeit par excellence. SPD, Grüne und Linke stehen dumm da und Roland Koch kann sich als großväterlicher Korrektor inszenieren, der sich genüsslich in der Diskreditierung seiner politischen Gegner baden kann.
Damit wird sich die endgültige Verabschiedung des (verfassungskonformen) Gesetzes wohl um einige Wochen verzögern. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben, denn stoppen kann die CDU die Abschaffung der Gebühren kaum noch.

Siehe auch:

FR-online, taz.de, Netzzeitung, FAZ.net.

[via]

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Hessen schafft Studiengebühren ab

SPD, Grüne und die Linke haben nun also endlich die Studiengebühren gekippt und damit eines ihrer Wahlversprechen eingelöst. Die Einnahmeausfälle von 92 Millionen Euro sollen laut verabschiedetem Gesetz aus dem Landeshaushalt ersetzt werden. Besonders sympatisch ist mir der Plan, an jeder Uni eine Kommission einzusetzen, die zur Hälfte von Studenten besetzt ist und die zukünftig über die Vergabe der Mittel entscheiden soll. Damit scheint mir zum einen gesichert, dass die Gelder ausschließlich den Unis zugute kommen; zum anderen verbinde ich damit die Hoffnung, dass alle Fachbereiche zu gleichen Teilen von den Mitteln profitieren und man nicht einerseits mit antiquierten Büchern in einsturzgefährdeten Räumen sitzt, während anderswo goldene Handtuchhaken angeschafft werden. Die bereits gezahlten Gebühren werden vorerst nicht zurückgezahlt; es sei denn, der hessische Staatsgerichtshof stuft sie im bereist laufenden Verfahren als verfassungswidrig ein, so die FR. Mit dem Urteil ist nächste Woche zu rechnen.
Mit der Abschaffung der Studiengebühren ist jedenfalls die soziale Gerechtigkeit an hessischen Universitäten wieder greifbarer. Bildung ist für den Bürger ein ebenso essentielles Recht, wie es für den Staat eine Pflicht ist, den Aufbau und die Instandhaltung eines funktionierenden Bildungssystems zu gewährleisten. Deshalb: Applaus nach Wiesbaden!

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Uni Marburg muss Studiengebühren zurückzahlen [Korrektur!]

Während man sich inzwischen sein BWL-Studium bei tchibo kaufen kann, verbuchen hessische Studiengebührengegner einen weiteren wichtigen Erfolg gegen die Kommerzialisierung von Bildung: Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Uni Marburg verpflichtet, die bisher einkassierten Studiengebühren einer klagenden Studentin die von ihr bereits gezahlten Gebühren zurückzuerstatten. Wie schon zuvor lautet die Begründung, dass das hessische Studienbeitragsgesetz nicht verfassungsgemäß ist. Warum die Rückzahlung nur für die Uni Marburg gilt, bleibt mir bisher jedoch schleierhaft.

[via hr-online]

[Anm.: Pardon für die Fehlinformation! Habe die Pressemeldung falsch interpretiert. Es bekommt also nur die Klägerin die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet!]

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