“Call Wolfgang – terrorist generated content”

Zwei Computer telefonieren miteinander über einen Server im Iran. Die Stimmen sind ebenso generiert wie der Inhalt, der mit Schlüsselwörtern gespickt ist, die beim BKA alle Alarmlampen blinken lassen: Bombe, Koranverse, Ungläubige, aber auch Reproduktion, marxistisch-leninistisch, Prekarisierung. Hinter dieser Aktion steckt der Komponist Johannes Kreidler (”Sehr verdächtig. Gut, dass das alles abgehört und gespeichert wird!”), der gleichzeitig noch seine eigene Musik während des Telefonats abspielt. Wenn das BKA also zuhört, begehen die Beamten eine Urheberrechtsverletzung. Kreidler fordert: “Die GEMA muss jetzt das BKA in meinem Auftrag abmahnen!” Vor allem aber fordert er: Schluss mit der Telekommunikationsüberwachung, Schluss mit der Vorratsdatenspeicherung.

[via Heise online]

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Alles unter Kontrolle – Was das BKA künftig dürfen soll

“Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” (pdf, 94 S.) heißt das neueste Knallbonbon aus dem Innenministerium (ich berichtete…), das der Kriminalpolizei zukünftig die Terroristenjagd vereinfachen soll. Dafür sollen die Beamten so ziemlich alle Mittel der Überwachung nutzen dürfen die sie sich erträumen können, um Verdächtige und sonstige fahndungsrelevante Personen auf Schritt und Tritt zu kontrollieren. Im Klartext bedeutet das:

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt z.B.
    1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
    2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
    3. Foto der Person aufnehmen,
    4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
    5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
    6. Messungen an der Person vornehmen,
    7. die Stimme der Person aufzeichnen.
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
    1. langfristige Observation von Personen
    2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
    3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
    4. Beamte (”verdeckte Ermittler”) und Privatpersonen (”Vertrauenspersonen”) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten kopieren
  10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
  11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
  14. Handys identifizieren und lokalisieren (”IMSI-Catcher”)
  15. Platzverweisung erteilen
  16. Personen in Gewahrsam nehmen
  17. Personen durchsuchen
  18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers durchsuchen
  19. Sachen sicherstellen
  20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
  21. Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind
  22. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für “Zufallsfunde”. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben. (Wikipedia, Entw. S. 3-4)

Ausgenommen sind Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und selbst keine Terroranschläge planen.

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Videoüberwachung für alle

kameraAls ich gestern im Copyshop 6,66 € bezahlen musste dachte ich mir schon, dass das ein schlechtes Omen ist; und so ist mir bei der heutigen Zeitungslektüre tatsächlich fast das Marmeladenbrötchen im Halse stecken geblieben als ich gelesen habe, dass die Überwachungspläne der Bundesregierung weit über die zuvor öffentlich diskutierten Maßnahmen hinaus gehen:

Erstens sollen neben Wanzen zukünftig auch Videokameras zum Einsatz kommen. (tagesschau.de)
Zweitens sollen diese Kameras auch in Wohnungen von völlig Unverdächtigen eingesetzt werden, wenn

“auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine … (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer … (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr … führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.” (Paragraf 20h, Bundeskriminalamtsgesetz, zit. n. SpOn)

Die Überwachung soll insgesamt bis zu einem Monat dauern (SZ) (ZEIT).

Drittens ist geplant, Terrorverdächtige automatisch abzuhören, d. h. dass bei Gesprächen alles mitgeschnitten wird, auch private und intime Details. (SZ)

Nun gut, bisher gibt es die von Schäuble und Zypries geplante Novelle des BKA-Gesetzes nur auf dem Konzeptpapier und die Opposition ist “skeptisch” bis “empört” (tagesschau.de). Doch bedenkt man mit wie viel Hurra die Vorratsdatenspeicherung verabschiedet wurde sollte man sich nicht auf die Rücksicht der Parlamentarier gegenüber dem Grundgesetz (von wegen “Unverletzlichkeit der Wohnung) verlassen.

Kategorie: politisch | 1 Kommentar

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