Auch in den USA gilt wieder: Ohne Urteil keine Strafe

Funktionierende Demokratien erkennt man nicht daran, dass sie immer demokratisch sind, sondern dass sie über regulative Mechanismen verfügen, die eine grobe Missachtung demokratischer Prinzipien korrigieren. Eine der spektakulärsten und offensichtlichsten Verletzung solcher essentieller demokratischer Prinzipien hat sich die USA geleistet: Angebliche Terroristen wurden auf Guantanamo interniert, verhört und gefoltert, ohne dass diese durch ein reguläres Gerichtsverfahren verurteilt wurden oder sie die Möglichkeit hatten, gegen ihre Internierung Einspruch einzulegen um ihre Unschuld bzw. die Unrechtmäßigkeit ihrer Behandlung zu beweisen.

Jetzt hat der Supreme Court also entschieden, dass die Insassen auf Guantanamo bei zivilen Gerichten sehr wohl Einspruch gegen ihre Haft einlegen können. Der Gefangenenstatus “ungesetzliche feindliche Kämpfer” ist damit null und nichtig, laut dem Urteil des obersten Gerichtshofs, der die Regierung belehrt: “Die Gesetze und die Verfassung müssen auch in außerordentlichen Zeiten in Kraft bleiben.” Die Rechtsstaatlichkeit ist damit für die Insassen in Guantanamo wieder hergestellt, denn endlich gilt wieder: Ohne Urteil keine Strafe - das Stand schon in der Magna Charta von 1215, auf die sich auch die amerikanische Verfassung stützt.

Die Entscheidung der Richter kann man aus politischer Sicht zweifellos als “Schallende Ohrfeige für Bush” bezeichnen. Sie kommt verdammt spät, aber sie kommt. Wichtiger als die Ohrfeige für den Demokratieverdreher Bush ist aber der Applaus, welcher der Wiederherstellung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit gebührt. Denn ohne den Schutz des Rechtsstaats ist eine Verfassung - welcher politischer Couleur auch immer - nicht das Papier wert ist auf dem sie geschrieben steht. Das Urteil zeigt, dass die Vereinigten Staaten trotz der vielen berechtigten Kritik demokratisch ticken.

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Mindestlohn per Gerichtsurteil

Ich frage mich, wozu man über politisch verordnete Mindestlöhne streitet, wenn die nötige Gesetzesgrundlage längst geschaffen ist? Eine Angestellte des Textildiscounters KiK hat sich jedenfalls einen halbwegs akzeptablen Lohn erklagt:

Das Arbeitsgericht Dortmund findet 5,20 Euro Stundenlohn sittenwidrig - und verdonnert KiK dazu, den Verdienst einer Verkäuferin um 58 Prozent anzuheben. […] Angemessen seien mindestens 8,21 Euro, so das Gericht. (SpOn)

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“Zeitgeistwillkürliche Sozialisierung statt Vernunft” - Leserkommentar zum Inzestverbot

Zum letzten Beitrag über das Inzest-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Florian einen Kommentar geschrieben, den ich hiermit allerwärmstens zur Lektüre empfehlen möchte. Er zieht dabei einen Vergleich zur Schwulenfeindlichkeit und äußert sich treffend zur Geisteshaltung, die hinter dem Inzestverbot und anderen Irrtümern steht.

[Besten Dank!]

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Das Verfassungsgericht bestätigt das Inzestverbot - Die Begründung für das Urteil ist allerdings fragwürdig

Ein junger Familienvater muss ins Gefängnis, weil er seine vier Kinder mit der falschen Frau gezeugt hat. Diese Frau ist seine Schwester, das Delikt lautet folglich Inzucht. Inzucht ist in Deutschland strafbar. Das hat vorgestern das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 392/07) bestätigt. Öffentliche Aufregung hat das nicht verursacht. Auch ohne Forsa-Umfrage kann man wohl mit Gewissheit sagen, dass ein Großteil der Republik eine sexuelle Beziehung zwischen Geschwistern abstoßend findet.

Nun hat das BvG aber natürlich keine geschmacklichen Urteile zu fällen, sondern eben juristische. Das jüngste ist jedoch ausgesprochen fragwürdig, denn die Begründung der höchstrichterlichen Entscheidung ist alles andere als logisch. Es ist beinahe erschreckend, auf welch dünner argumentativer Grundlage in Karlsruhe über Strafgesetze entschieden wird, die so drastische Folgen wie Freiheitsentzug (bis zu 2 Jahren!) nach sich ziehen können. Doch der Reihe nach.

Warum das Inzestverbot weiterhin rechtskräftig ist beantworten die Verfassungsrichter so [soweit nicht anders gekennzeichnet sind die Zitate aus dem Urteil entnommen]:

  1. Es ist wie es ist. So könnte man das Argument übersetzen, dass es sich beim Inzestverbot um eine “kulturgeschichtlich überlieferte und international weit verbreitete Verbotsnorm” handelt. König Hammurabi, die alten Germanen und Karl V. werden ausgegraben, um die Tradition dieser “Verbotsnorm” zu belegen. Dass das höchste deutsche Gericht sein Urteil damit begründet, dass ziemlich viele Menschen seit ziemlich langer Zeit genauso denken ist irgendwas zwischen peinlich und unfassbar. Den ganzen Beitrag lesen »

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